| |
Als Steuerberater sind wir an die Steuerberatervergütungsverordnung* gebunden. Ähnlich wir Rechtsanwälte und Notare haben auch wir die entsprechenden beruflichen Regelungen zu beachten. Wir tun dies nicht ungern, macht die Einhaltung dieser Vorschriften unsere Gebührenrechung doch für Sie transparent. Für unsere Leistungen treffen wir auch einen Steuerberatungsvertrag und Honorarvereinbarung mit Ihnen. Diese zeigt Ihnen auf, wie unsere Leistungen abgerechnet werden. Nur keine Angst vor Verträgen mit dem Steuerberater. Wir bieten nach dem BGB grds. Dienste höherer Art an, deren Verträge jederzeit kündbar sind. Sofern Sie uns mit einer Aufgabe betrauen, die nicht regelmäßig wiederkehrend ist, schließen wir mit Ihnen einen Einzelauftrag ab. Ihrer Kfz.-Werkstatt oder Ihrem Handwerker erteilen Sie auch einen Auftrag. Orientieren Sie sich nicht nur am Preis. Auch uns ist es nicht unbekannt, dass viele unserer Leistungen durch Mitbewerber wie Buchführungshelfer, direktes Internet und Lohnsteuerhilfevereine angeboten werden. Aber letztlich sollte die Qualität entscheiden und Sie sollten bedenken, dass viele unserer genannten Mitbewerber in ihren Leistungen reglementiert sind. Auch haftungsrechtliche Aspekte sollte Sie nicht vernachlässigen. Ihr Steuerberater darf nur tätig werden, wenn er der zuständigen Berufskammer eine ausreichende Versicherung nachweist. Bei Ihrem Steuerberater können Sie die Leistungen aus einer Hand erhalten. Abstimmungsprobleme tauchen nicht auf. Wir wollen uns an Gesetze halten und die Gesetze der Wirtschaft erlauben es nicht ohne Entlohnung zu arbeiten. Auch wir sind auf Ihre Gebühren angewiesen und arbeiten gewinnorientiert. Tun Sie das nicht? Wenn nicht, sollten Sie über Ihr Verhalten nachdenken. Unternehmen, die nicht gewinnorientiert arbeiten, werden nicht lange am Markt existieren können. Auch ein effektives Forderungsmanagement gehört hierzu.
|
|
| |
| |
|